Überarbeitung der Förderrichtlinie IHATEC II


Mit Wirkung zum 01.01.2024 ist eine Änderungsbekanntmachung der IHATEC II Förderrichtlinie veröffentlicht worden. Erforderlich wurde die Änderungsbekanntmachung, da sich die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) geändert hat.

Die AGVO ist die maßgebende, übergeordnete europäische Regelung für IHATEC II als Beihilfemaßnahme. Somit bildet die Förderrichtlinie IHATEC II in Verbindung mit der Änderungsbekanntmachung den neuen Förderkontext für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die nach dem 01.01.2024 gefördert werden.

Zur besseren Lesbarkeit wurde eine konsolidierte Fassung der Förderrichtline aufgesetzt, die als „Lesefassung“ bezeichnet wird und als Download neben der Änderungsbekanntmachung bereitstehen.