Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt nach Förderaufruf im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens. In der ersten Verfahrensstufe sind vorläufige Projektskizzen einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Durchführbarkeitsstudien, die innovative Hafentechnologien für den Güterumschlag, Fahrgastdienste oder den Zu-/ Ablauf der Güter im Hafen in den Vordergrund stellen und sich in die folgenden Schwerpunkte einordnen lassen:

  • Optimierung der Lagerhaltung
  • Innovative und informationstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen
  • Informationstechnische horizontale Integration über Wertschöpfungsnetzwerke sowie vertikale Integration und vernetzte Produktionssysteme (Industrie 4.0).
  • Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion.
  • Technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung

Wer kann die Förderung beantragen?

Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, außeruniversitäre Einrichtungen und Ingenieurbüros können eine Förderung beantragen. Besonders angesprochen sind Unternehmen der Hafenwirtschaft in Verbindung mit industriellen Entwicklungspartnern und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.

Wie hoch ist die Förderung?

Für IHATEC stehen bis Ende 2021 Fördermittel in Höhe von 64 Mio. Euro bereit. Für Unternehmen erfolgt eine anteilige Förderung. Der jeweilige Fördersatz richtet sich nach dem Innovationsgehalt des Projektes, der Unternehmensgröße sowie der Art der Zusammenarbeit und dem Grad der Ergebnisverbreitung. Bei Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen kann der Fördersatz individuell bis zu 100 Prozent betragen.

Hinweis auf aktuellen Förderaufruf

Die Förderrichtlinie „Innovative Hafentechnologien II“ (IHATEC II) geht in eine neue Runde. Im Rahmen des vierten Förderaufrufs können ab sofort bis zum 19.04.2024 Projektideen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Durchführbarkeitsstudien eingereicht werden.

Ausführliche Informationen zur Förderrichtlinie, zur Skizzeneinreichung und Antragstellung finden Sie im Förderaufruf vom 18.01.2024 selbst sowie der Förderrichtlinie in der geänderten Fassung vom 30.11.2023

Über den nachfolgenden Link https://foerderportal.bund.de/easyonline gelangen Sie auf die Anmeldeseite zur Skizzeneinreichung.

ANBest-P-Kosten (2014)
ANBest-P-Kosten (2019)
Änderungsbekanntmachung IHATEC
Arbeitspaketbeschreibung
Aufbau Verwertungsplan
Ausfüllhilfe für Easy-Antrag
Einzureichende Bonitätsunterlagen
Ergebnisdarstellung Projektsteckbrief
Erklärung „Anreizwirkung Großunternehmen“
Erklärung „Unternehmen in Schwierigkeiten“
Förderaufruf 2022
Förderaufruf 2024
Förderrichtlinie IHATEC II
Gliederung Vorhabensbeschreibung
Hinweise pauschalierte Abrechnung
KMU-Vordruck
Leitfaden Antragstellung IHATEC II
Lesefassung RL IHATEC II - gültig 01.01.2024
Merkblatt Kooperationsvereinbarung
Muster Belegliste ANBest-P
Muster Belegliste ANBest-P-Kosten effektiv
Muster Belegliste ANBest-P-Kosten pauschaliert
Muster individueller Schlussbericht
Muster Stundennachweise ANBest-P-Kosten pauschaliert
Muster Zwischenbericht
Ressourcentabelle

FAQ

Wie hoch ist die Förderung?

Für Unternehmen erfolgt eine anteilige Förderung. Der jeweilige Fördersatz richtet sich nach dem Innovationsgehalt des Projektes, der Unternehmensgröße sowie der Art der Zusammenarbeit und dem Grad der Ergebnisverbreitung. Bei Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen kann der Fördersatz individuell bis zu 100 Prozent betragen.

Ausführliche Informationen sind der Förderrichtlinie unter Nr. 8 ff zu entnehmen

Wann kann ein Projekt starten?

Es gibt kein vorgegebenes Datum für den Start des Forschungsprojekts. Dieses ist individuell anzugeben und wird im Zuge der Bewilligungsphase bedarfsgerecht festgelegt. Die Arbeiten dürfen jedoch immer erst nach der Bewilligung starten.

Wie lang sollte ein Projekt dauern?

Die Laufzeit eines Vorhabens ist abhängig von den Forschungsinhalten. In der Regel haben Forschungs- und Entwicklungsprojekte eine Laufzeit von 2,5 bis 4 Jahren. Durchführbarkeitsstudien dauern in der Regel 1 bis 2 Jahre.

Kann ein Zuschuss zu bereits laufenden Projekten beantragt werden?

Nein. Grundsätzlich können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Eine rückwirkende Finanzierung, bspw. für das vorangegangene Jahr, ist nicht möglich.

Kann ein Antragssteller auch mehrere Anträge gleichzeitig stellen?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass ein Antragssteller mehrere Anträge gleichzeitig stellt, solange es sich hierbei um unterschiedliche Vorhaben handelt.

Sind Ausgaben für die Antragsstellung förderfähig?

Nein. Ausgaben, die vor bzw. durch die Antragstellung entstanden sind bzw. entstehen, können bei der Zuwendung nicht berücksichtigt werden.

Welche Kosten können im Antrag berücksichtigt werden?

Die finanzielle Förderung erfolgt grundsätzlich auf Ausgabenbasis gem. der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AN-Best-P), für Unternehmen auf Kostenbasis gem. der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (AN-Best-P-Kosten). Förderfähig sind alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Kosten.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unseren Ausfüllhinweisen zum Antrag.

 

Welche Antragsunterlagen sind einzureichen?

Zu unterscheiden ist zwischen einer Förderung auf Ausgaben- und Kostenbasis. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen in der Regel einen Antrag auf Kostenbasis (AZK-Antrag). Hochschulen verwenden das AZA-Antragsformular (Antrag auf Ausgabenbasis).

Gilt für alle:

Zusätzlich für Forschungseinrichtungen und Hochschulen:

Forschungseinrichtungen und Hochschulen unterliegen bei der staatlichen Finanzierung der FuEuI-Tätigkeiten den Kriterien des Artikel 87 Abs. I EG-Vertrag für staatliche Beihilfen. Eine Ausnahme bildet die staatliche Finanzierung nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten. Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, so muss gewährleistet sein, dass zur Vermeidung von Quersubventionierung beide Tätigkeitsformen und ihre Ausgaben und Finanzierungen eindeutig voneinander getrennt werden können (nachgewiesen zum Beispiel im Jahresabschluss). Ein entsprechender Nachweis ist im Rahmen der Antragsstellung vorzulegen

Zusätzlich für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:

  1. Bonitätsunterlagen (die genauen Unterlagen finden Sie hier)
  2. Ausgefüllte KMU-Bestätigung 
  3. Erklärung zur Anreizwirkung (nur für Großunternehmen)

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt über das internetbasierte System easy-Online.

Zur Unterstützung finden Sie hier Ausfüllhinweise für Anträge

Nach Fertigstellung und dem Hochladen über easy-Online wird der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und postalisch an folgende Adresse geschickt:

TÜV Rheinland Consulting GmbH
Projektträger Innovative Hafentechnologien
Am Grauen Stein
51105 Köln

 

Muss eine Kooperationsvereinbarung vorgelegt werden?

Nein, es muss jedoch bei der Antragsstellung eine schriftliche Erklärung darüber abgeben werden, dass eine Kooperationsvereinbarung geschlossen wurde. Dabei sind spezielle Anforderungen zu beachten, die im "Merkblatt für Antragsteller auf Projektförderung zur Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen bei Verbundprojekten“, zu finden sind.